Verhaltensregeln für Patienten mit einer chronischen Herzschwäche
Bei einer chronischen Herzschwäche ist das Herz nicht mehr in der Lage, die einzelnen Organe ausreichend mit Blut und Sauerstoff zu versorgen. Insbesondere bei zusätzlichen Belastungen kann es leicht zu Verschlechterungen kommen, so dass dann eventuell sogar eine Krankenhauseinweisung notwendig werden kann. Bei Beachtung der nachfolgenden Verhaltensregeln können Patienten mit einer chronischen Herzschwäche etwas zur Verhinderung dieser Verschlechterung tun.
Nicht zu viel Flüssigkeitsmengen zu sich nehmen Flüssigkeitsmengen pro Tag (Getränke, Suppen usw.) 1,5 bis 2 Liter nicht übersteigen
Regelmäßige Kontrolle des Körpergewichtes Führen Sie ein Gewichtstagebuch und informieren Sie mich, wenn Sie eine plötzliche Gewichtszunahme feststellen
Vermeiden Sie stark salzhaltige Speisen Salzen Sie nicht nach
Bei Übergewicht sorgen Sie durch eine kalorienbeschränkte fettarme Kost für eine langsame
Normalisierung Ihres Körpergewichts
Achten Sie auf regelmäßigen Stuhlgang ohne heftiges Pressen Dazu kann eine ballaststoffreiche Kost (z.B. Vollkornbrot, Gemüse, Obst usw.) beitragen Alkohol kann die Herzschwäche verstärken, deshalb bitte regelmäßigen Alkoholgenuß vermeiden
Vermeiden sie körperliche Überanstrengung, z.B. Treppensteigen oder schweres Heben und Tragen. Belasten Sie sich entsprechend Ihrer individuellen Belastbarkeit und achten Sie darauf, dass möglichst keine Atemnot auftritt
Die verordneten Medikamente zur Behandlung Ihrer Herzschwäche regelmäßig einnehmen
Vermeiden Sie unnötigen Ärger und Aufregung, und sorgen Sie für ausreichende Erholung
Ein zugleich bestehender Bluthochdruck sollte durch regelmäßige Blutdruckmessungen (oder Selbstmessungen) kontrolliert werden, Blutdrucksenkende Medikamente sorgfältig einnehmen
Bei Infekten mit Fieber bitte Bettruhe einhalten
Falls Sie feststellen, dass die bei Ihnen bestehende Atemnot plötzlich zunimmt, ein "Rasseln" über der Lunge auftritt, die Beine anschwellen oder nachts Herzanfälle auftreten, umgehend den Arzt verständigen.